Kein Werbungskostenabzug von Entfernungspauschalen für Familienheimfahrten ohne tatsächliche Aufwendungen
Leitsatz
Voraussetzung für den Abzug von Werbungskosten für Familienheimfahrten während einer doppelten Haushaltsführung ist, dass
der Steuerpflichtige hierfür Aufwendungen durch Abfluss von Gütern in Geld oder Geldeswert tatsächlich getragen hat. Der in
der Literatur vertretenen Ansicht, eine tatsächliche Vermögensminderung sei bei den in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 4 und 5 EStG
geregelten Entfernungspauschalen ausnahmsweise nicht vorauszusetzen, ist nicht zu folgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1040 Nr. 11 KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 5 StBW 2012 S. 294 Nr. 7 AAAAE-06015
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 12.12.2011 - 1 K 1228/09
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