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Steuerrecht | Keine Vorsteuer bei geplantem Eigenverbrauch
Ein Vorsteuerabzug ist nicht zulässig, wenn der Unternehmer bereits bei Bezug der Waren plant, sie privat zu verwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Wareneinkauf zu einer höheren umsatzsteuerpflichtigen Einkaufsprovision des Unternehmers führt.
Nach dem Niedersächsischen FG ist ein Unternehmer, der die eingekauften Waren von vornherein privat verwenden will, wie eine Privatperson zu behandeln [i]Gleichstellung mit Privatperson, die auch keine Vorsteuer geltend machen kann. Allein der Umstand, dass der Unternehmer durch den Einkauf in eine höhere Provisionsgruppe gelangt, begründet keinen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Ein mittelbar verfolgter Zweck ist unbeachtlich.
[i]FG folgt neuer BFH-Rechtsprechung Das FG folgt dem EuGH und der neuen Rechtsprechung des BFH . Dan...