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Steuerrecht; | indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital
Der EuGH hat in der Rs. C-426/98 mit Urteil v. wie folgt entschieden: Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 7 und 10 der Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates v. geänderten Fassung verstoßen, dass sie auf das Kapital der AG und der GmbH außer der Gesellschaftsteuer weitere besondere Abgaben bei der Gründung, der Bekanntmachung und der Änderung der Satzungen sowie bei der Erhöhung des Gesellschaftskapitals erhoben hat.