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EuGH 07.03.2002 Rs. C-169/00, IWB 12/2002

Steuerrecht; | Verstoß Finnlands gegen 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie

Der EuGH hat in der Rs. C-169/00 mit Urteil v. wie folgt entschieden: Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der 6. Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt verstoßen, indem sie eine Regelung beibehalten hat, nach der sowohl der Verkauf eines Kunstgegenstands unmittelbar durch dessen Urheber oder einen Vermittler als auch die Einfuhr eines Kunstwerks durch den Urheber, der zugleich Eigentümer ist, von der MWSt befreit sind.

[vW]

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