Bei Realteilung – keine steuerneutrale Übertragung
einzelner Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft,
an der die Gesellschafter der realgeteilten Personengesellschaft beteiligt sind
Leitsatz
Eine Realteilung durch
Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf neu gegründete
Kommanditgesellschaften der Realteiler kann auch dann nicht zu Buchwerten
erfolgen, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
Auch bei vorheriger Einbringung
der Mitunternehmeranteile an der realgeteilten Personengesellschaft in die
Kommanditgesellschaften sind die Gründungs- und Übertragungsvorgänge in
Anwendung der Gesamtplanrechtsprechung als ein einheitlicher Vorgang der
Realteilung auf die Gesamthandsvermögen neu gegründeter Kommanditgesellschaften
einzuordnen, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt, wenn ein enger
zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilschritten
besteht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 828 Nr. 13 DStRE 2012 S. 546 Nr. 9 EFG 2012 S. 1256 Nr. 13 KÖSDI 2012 S. 17877 Nr. 5 StBW 2012 S. 488 Nr. 11 Ubg 2012 S. 404 Nr. 6 DAAAE-05979
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