Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 4 vom Seite 7

Keine Steuerfreiheit nach § 3b EStG für pauschal gezahlte Zuschläge

Verzicht auf (spätere) Einzelabrechnung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich

Lukas Hilbert

Erhalten Arbeitnehmer Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, können diese nach den Grundsätzen des § 3b EStG sowie des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV vom Arbeitgeber steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden. Aufgrund ihrer recht komplexen Anwendungsvoraussetzungen ist die Steuerbefreiung jedoch immer wieder Diskussions- bzw. Streitpunkt in Lohnsteuer-Außenprüfungen und finanzgerichtlichen Verfahren. Sie birgt damit nicht zu unterschätzende Haftungsgefahren für Arbeitgeber. Der BFH urteilte in diesem Zusammenhang nun, dass pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht der Steuerfreiheit unterfallen. Auf die grundsätzlich notwenige spätere bzw. jährliche Einzelabrechnung kann nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen verzichtet werden.

Haftungsinanspruchnahme nach Lohnsteuer-Außenprüfung

Bei der vor dem Finanzgericht und in der Revision klagenden Arbeitgeberin wurde im Jahr 2009 eine die vier Vorjahre umfassende Lohnsteuer-Außenprüfung durchgeführt. Im Anschluss an die Prüfung erging im Oktober 2009 ein Haftungsbescheid, in dem die Klägerin u. a. für die unzutreffende steuerliche Behandlung von geleisteten Zulagen in Anspruch ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen