Steuerrecht aktuell Spezial Steuergesetzgebung 2011/2012
2012
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Teil F: Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Literatur: Huschens, Dauerhafte Verlängerung der Ist-Versteuerungsgrenze, NWB 2011, 4326.
Einziger Zweck des Gesetzes ist die zeitlich unbegrenzte Anhebung der für die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten (sog. Ist-Versteuerung) maßgeblichen Umsatzgrenze auf 500.000 €. Die Umsatzgrenze betrug ursprünglich 250.000 € und wurde zeitlich begrenzt v. bis – wie schon vorher in den neuen Bundesländern – auf 500.000 € angehoben. Sie wäre somit ab wieder auf 250.000 € abgesunken.
Gesetzestechnisch wird die zeitlich unbegrenzte Einführung der 500.000- €-Grenze dadurch erreicht, dass in § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG die dort stehende Zahl von 250.000 € durch die Angabe 500.000 € ersetzt wird. Gleichzeitig wird § 20 Abs. 2 UStG aufgehoben, der bisher die zeitlich begrenzte Anhebung der Umsatzgrenze auf 500.000 € vorsah.
Die Ist-Versteuerung schafft Liquiditätsvorteile für die betroffenen, als klein und mittelgroß bezeichneten Unternehmen, denn für den Vorsteuerabzug gilt auch für sie, dass er für die bezogenen Eingangsleistungen sofort, d. h. ohne Rücksicht auf ihre Bezahlung, vorgenommen werden kann. Allerdings führt der Sofortabzug der Vorsteuer zu nicht unbetr...