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Doppelbesteuerung; | Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitnehmer an ehemalige Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland
Mit Erl. v. - S 1301 - 625 - 33 3 - hat das Nds. FinMin neben den mit Erl. v. - S 1301 - 625 - 3321 - bereits zugelassenen Verfahrenserleichterungen für die Steuerfreistellung von Ruhegehaltszahlungen deutscher Arbeitgeber an im Ausland wohnhafte ehemalige Arbeitnehmer nach den DBA darüber hinaus auch das folgende vereinfachte Verfahren zugelassen: In Altfällen, in denen ehemalige AN bereits vor dem ihren Wohnsitz in ihren Heimatstaat zurückverlegt haben, reicht es für die Steuerfreistellung aus, wenn der Arbeitgeber dem Finanzamt entsprechend dem Erl. v. jährlich die nach Ländern sortierten Listen der Versorgungsempfänger übersendet, die anschließend an die betreffenden Wohnsitzstaaten weitergeleitet werden. Eines besonderen Ansässigkeitsnachweises bedarf es dann nicht. In Neufällen, ...