Aussetzung der Vollziehung eines Kindergeldrückforderungsbescheids bis zur Hauptsacheentscheidung über den Aufhebungsbescheid
Leitsatz
Es bestehen bis zur Entscheidung in der Hauptsache ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Kindergeldrückforderungsbescheids,
der von einem arbeitslosen serbischen Asylbewerber lediglich einen Gesamtbetrag anfordert, aber keine Aufschlüsselung nach
Kind und Zeiträumen enthält. Ein solcher Bescheid ist nicht hinreichend bestimmt. An der Rechtmäßigkeit des rückwirkenden
Aufhebungsbescheids bestehen hier allerdings keine Bedenken.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): LAAAE-05690
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 09.02.2012 - 5 V 3464/11 Kg, AO