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Arbeits- und Sozialrecht; | soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer
Der EuGH hat in der Rs. C-107/00 (Insalaca) mit Urteil v. wie folgt erkannt: (1) Die Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung von Hinterbliebenenrenten, die eine Herabsetzung der für die Kumulierung einer Alters- und einer Hinterbliebenenrente festgelegten Obergrenze vorsieht, wenn der hinterbliebene Ehegatte Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente zu Lasten eines anderen Mitgliedstaats hat, stellt eine Kürzungsbestimmung im Sinne der Art. 46a und 46b der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates v. über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die VO (EWG) Nr. 2001/83 des Rates v. geänderten und aktualisierten Fassung, geändert durch die VO (EWG) Nr. ...