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Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika
Neuerungen im DBA mit Südafrika
Die Modernisierung der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen der OECD ist derzeit ein Schwerpunkt des BMF. Mit Südafrika steht nunmehr ein aus dem Jahr 1973 bestehendes DBA zur Überarbeitung an. Das noch zu Zeiten der Apartheit abgeschlossene DBA wurde der gewachsenen wirtschaftlichen Bedeutung Südafrikas, die insbesondere während der Fußball-WM 2010 offenbar wurde, nicht mehr gerecht. Mit Inkrafttreten des neuen Abkommens wird das bisherige DBA automatisch außer Kraft treten.
I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau
[i]Anwendung frühestens ab 1. 1. 2012 Das neue Abkommen mit Südafrika wurde bereits am unterzeichnet und wird frühestens nach seinem In-Kraft-Treten ab dem anzuwenden sein. Eine Rückwirkung ist nicht vorgesehen; das alte Abkommen wird mit in Kraft treten des neuen Abkommens automatisch außer Kraft treten. Dem OECD-Musterabkommen 2005 folgend, regeln die Art. 1 - 5 DBA Südafrika 2008 den Geltungsbereich des Vertragswerkes sowie die für die Anwendung des Abkommens wichtigen Definitionen. Die Art. 6 - 21 DBA Südafrika 2008 weisen dem Quellen- bzw. Belegenheitsstaat Besteuerungsrechte für die einzelnen Einkunftsarten und das Vermögen zu. Art. 22 DBA Südafrika 2008 regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch den Wohnsitzstaat für die dem Q...