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FG Düsseldorf 11.04.2001 18 K 7170/97 E
Steuerstrafrecht; | leichtfertige Steuerverkürzung durch Beraterfehler
Der Tatbestand der leichtfertigen Steuerverkürzung erfasst - mit Auswirkung auf die Dauer der Festsetzungsfrist - nicht nur falsche Angaben des eigenhändig unterschreibenden Stpfl., sondern auch solche der für ihn tätigen Steuerberatungsgesellschaft, deren verantwortliche Mitwirkung durch Nennung auf der Steuererklärung dokumentiert wird ().