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IWB 9/2002

Rumänien; | Steuervergünstigungen für Kleinunternehmen

Durch eine RegierungsVO (ABl Nr. 472/2001) wurden Steuervergünstigungen für Kleinunternehmen geschaffen, die bereits ab 1. 9. 2001 gelten. Anstelle der Entrichtung der Gewinnsteuer von 25 % besteht die Option zur Zahlung einer Steuer von 1,5 % auf die vierteljährlich erzielten Umsätze. Diese Bemessungsgrundlage kann durch Investitionen noch vermindert werden. Steuerermäßigungen i. H. v. 20 % werden wirksam, wenn die Zahl der Beschäftigten in Jahresfrist um mindestens 10 % erhöht wird. Als Kleinunternehmen gelten Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, die am Ende des vorangegangenen Jahres bis zu neun Arbeitnehmer beschäftigt und Jahreseinnahmen bis zu 100 000 Euro (Gegenwert in Lei) erzielt haben. Die Vergünstigungen gelten nicht für Banken, Versicherungsgesellschaften, Inv...

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