Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil E: Einnahmen-Überschussrechnung – Anlage EÜR
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Seite | ||
I. | Vordrucke | 305 |
1. | Anlage EÜR | 305 |
2. | Anlage SZE zur Einnahmen-Überschussrechnung | 308 |
3. | Anlage AVEÜR | 309 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 310 |
1. | Gesetzesänderungen | 310 |
2. | BMF-Schreiben | 310 |
III. | ABC der Einnahmen-Überschussrechnung | 315 |
S. 305
I. Vordrucke
1. Anlage EÜR
S. 306
S. 307
S. 308
2. Anlage SZE zur Einnahmen-Überschussrechnung
S. 309
3. Anlage AVEÜR
S. 310
Änderung der Anlage EÜR:
Änderung der Anlage EÜR 2011: Im Folgenden werden die Änderungen gegenüber der Anlage EÜR 2010 dargestellt. Zur Erläuterung des Vordrucks wird auf die auf S. 311 abgedruckte amtliche Anleitung sowie das ABC zur Einnahmen-Überschussrechnung (Tz. III.) verwiesen.
Zeile 9 (Änderung): In Zeile 9 werden nun neben den Umsätzen i. S. d. § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 UStG auch die nicht (umsatz-)steuerbaren Umsätze eines Kleinunternehmers abgefragt.
Zeile 21 (Änderung): Zeile 21 ist um den ab dem VZ 2011 geltenden Freibetrag nach § 3 Nr. 26b EStG ergänzt worden.
Anlage zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen: In der Anlage zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen ergeben sich keine Abweichungen zur Vorjahresversion.
Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR: In der Anlage Anlageverzeichnis/Ausweis...