Steuerrecht aktuell Spezial Steuererklärungen 2011
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Teil D: Einkünfte aus selbständiger Arbeit – Anlage S
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I. | Vordruck | 287 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 290 |
1. | Gesetzesänderungen | 290 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen | 290 |
2.1 | BMF-Schreiben | 290 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 291 |
III. | ABC der Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 302 |
S. 287
I. Vordruck – Anlage S
S. 288
S. 289
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit: Jeder Ehegatte mit Einkünften aus selbständiger Arbeit hat eine eigene Anlage S abzugeben. Im Folgenden werden die Änderungen in der Anlage S 2011, die nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Anlage S 2010 dargestellt.
Wegfall Ankreuzfelder: Da zur gesonderten Feststellung ein eigener Vordruck Anlage FG aufgelegt wird, sind die Ankreuzfelder „zur Einkommensteuererklärung” bzw. „zur Erklärung zur gesonderten Feststellung” entfallen.
Zeile 14 (Änderung): Zeile 14 wurde dahin gehend geändert, dass auch im Fall eines zum Ende des vorangegangenen Jahres festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrages, die Anzahl der beigefügten Anlagen 34a einzutragen sind.
Zeilen 17 und 20 (Änderung): Da gem. § 34 Abs. 3 Satz 4 EStG die Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann, wurden die Zeilen 17 und 20 um folgenden Sa...