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Umsatzsteuer; | Reichweite der Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen von Gesellschaftsanteilen
§ 4 Nr. 8f UStG umfasst keine Leistungen, die zwar unter den Vermittlungsbegriff fallen, sich aber nicht auf Gesellschaftsanteile beziehen. Wird für die Anwerbung und Ausbildung von Vertriebspersonen, die ihrerseits Gesellschaftsanteile vertreiben sollen, eine ”Zubringerprovision” gezahlt, deren Höhe sich nach den Umsätzen des geworbenen und ausgebildeten Vertriebspersonals richtet, liegt lediglich ein erfolgsabhängiges Entgelt, nicht aber eine sich auf Gesellschaftsanteile beziehende Leistung vor (, EFG 2001, 1467). •Hinweis: Im Streitfall war die Klin. für die S im Rahmen eines Strukturvertriebs beim Vertrieb von Gesellschaftsanteilen tätig. Sie führte der S neue Abschlussvermittler zu und erwarb dadurch einen Anspruch auf ”Zubringerprovision”, die hinsichtlich Entstehung ...