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Körperschaftsteuer; | Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags
Das - mitgeteilt, dass eine Vergütung der Körperschaftsteuererhöhungsbeträge bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG a. F. (der durch das Steuersenkungsgesetz entfallen ist) für alle Ausschüttungen zulässig ist, für die der Vierte Teil des KStG nach § 34 Abs. 9 KStG i. d. F. des UntStFG letztmals anzuwenden ist.