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IWB 8/2002

Österreich; | Finanzmarktaufsicht als weisungsfreie Behörde

Das österreichische BMF hat per Presseinformation v. mitgeteilt, dass am eine politische Einigung hinsichtlich der Organisation der Finanzmarktaufsicht (FMA) in folgenden Punkten erzielt werden konnte: a) Die FMA wird nach internationalen Vorbildern weisungsfrei gestaltet sein; b) Die FMA wird sich das Know-how der Österreichischen Nationalbank (OeNB) zunutze machen und letztere verbindlich mit Vor-Ort-Prüfungen im Bereich des Markt- und Kreditrisikos beauftragen, was gesetzlich zu verankern ist; c) zwecks Informationsaustausches und Gewährleistung des nötigen Wissensstandes können Mitarbeiter beider Institutionen an den Vor-Ort-Prüfungen teilnehmen; d) die Funktion der OeNB in der Zahlungssystemaufsicht wird auf eine verfassungsgesetzliche Basis gestellt; e) die Mitwirkung der OeNB in d...

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