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BMF 12.04.2002 , IWB 8/2002

Einkommensteuer; | Milderungsregelung beim Steuerabzug für ausländische Künstler

Durch das Steueränderungsgesetz 2001 wurde das Steuerabzugsverfahren bei Auftritten ausl. Künstler mit einer Milderungsregelung versehen und der vorzunehmende Steuerabzug abhängig von der Höhe der Vergütung gestaffelt. Danach gilt für Vergütungen bis zu 250 Euro zunächst eine Freigrenze. Vergütungen bis zu 500 Euro unterliegen einem Steuerabzug von 10 % und Vergütungen bis zu 1000 Euro von 15 %. Erst für höhere Vergütungen beträgt der Abzug 25 %. Treten mehrere Künstler zusammen auf, z. B. in einem kleineren Ensemble, gilt die Milderungsregelung für jeden Künstler. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich zur Anwendung dieser Neuregelungen auf Folgendes verständigt: Die Milderungsregelung gilt für jeden einzelnen Auftritt. Sie ist Tages und Veranstalter bezogen. Das...

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