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FG Baden-Württemberg 25.10.2001 14 K 21/97, IWB 8/2002

Einkommensteuer; | keine zeitanteilige Steuerpflicht des Weihnachtsgelds bei Umzug im Laufe des Jahres

Zieht ein in der Schweiz tätiger Grenzgänger im Laufe eines Jahres (im Streitfall zum ) von Deutschland nach Frankreich um, so ist nur der bis zum Zeitpunkt des Umzugs zugeflossene Teil des Jahresarbeitslohns in Deutschland steuerpflichtig. Das im November ausgezahlte Weihnachtsgeld unterliegt daher weder ganz noch zeitanteilig der deutschen ESt (FG Ba-Wü., Urt. v. - 14 K 21/97, rkr., EFG 2002, 125). •Hinweis: Im Streitfall unterlag das dem Kl. im November 1994 ausgezahlte Weihnachtsgeld weder ganz noch teilweise der deutschen ESt, da der Kl. zu diesem Zeitpunkt weder unbeschränkt stpfl. war noch seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der beschränkten Steuerpflicht unterlagen. Denn im November 1994 hatte er in Deutschland keinen Wohnsitz mehr und übte hier auch keine Arbeitnehmertätigkeit aus (§...BStBl 1972 II, 459

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