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EuGH 05.03.2002 Rs. C-515/99, IWB 7/2002

Wirtschaftsrecht; | freier Kapitalverkehr

In den verbundenen Rechtssachen C-515/99, C-519/99 bis C-524/99 und C-526/99 bis C-540/99 hat der wie folgt entschieden: Die Artikel 56 EG bis 60 EG (a) stehen einem Verfahren der vorherigen Anzeige, wie es in der durch das Salzburger Grundverkehrsgesetz 1997 geschaffenen Regelung des Grundstückserwerbs vorgesehen ist, nicht entgegen, (b) stehen einem Verfahren der vorherigen Genehmigung, wie es in dieser Regelung vorgesehen ist, entgegen. •Hinweis: Aus den Gründen: Innerstaatliche Regelungen des Grundstückserwerbs, durch die die Errichtung von Zweitwohnungen in bestimmten Gebieten aus raumplanerischen Erfordernissen untersagt wird, müssen sich im Rahmen der Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr halten. Grundsätzlich führen Maßnahmen, durch...

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