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IWB 7/2002

Slowenien; | Erhöhung der Mehrwertsteuersätze

Durch das Gesetz über die Ausführung der Haushaltspläne für 2002 und 2003 (s. ABl der Republik Slowenien, Nr. 103/2001, § 41) wurde der allgemeine Mehrwertsteuersatz mit Wirkung ab auf 20 % festgesetzt (bisher 19 %). Der ermäßigte Satz, der u. a. für Lebensmittel, Wasser, medizinische Geräte, medizinisches Verbrauchsmaterial, Bücher und Fahrscheine gilt, wurde auf 8,5 % (bisher 8 %) angehoben. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen von § 41 können Geldstrafen für juristische Personen in Höhe von 500 000 bis 600 000 Tolar, für Einzelunternehmen von 100 000 bis 400 000 Tolar und für verantwortliche Personen von juristischen Personen in Höhe von 10 000 bis 500 000 Tolar verhängt werden.

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