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Einkommensteuer; | Kinderfreibetrag, wenn ein Elternteil nach dänischem Recht Kindergeld erhält
Für die Höhe der Festsetzung des nach dänischem Recht zu leistenden Unterhalts ist das an einen Elternteil ausgezahlte dänische Kindergeld unmaßgeblich. Ein Anrechnungsverfahren entsprechend § 1615g BGB bzw. § 1612b BGB existiert nicht (FG Schl.-Holst., Urt. v. - I 1266/98, EFG 2002, 102). •Hinweis: Im Streitfall ging es um die Gewährung eines Kinderfreibetrags für die in Dänemark lebenden Kinder des Kl., für die deren dänische Mutter nach dänischem Recht Kindergeld erhielt. Wird die gebotene steuerliche Freistellung durch das Kindergeld nicht in vollem Umfang gewährt, ist der Kinderfreibetrag abzuziehen. Dabei sind das Kindergeld und vergleichbare Leistungen nach § 36 Abs. 2 EStG zu verrechnen, auch soweit sie dem Stpfl. im Wege eines zivilrechtlichen Anspruchs zustehen (§ 31 Satz 5 EStG). § 31 Satz 5 EStG bezieht sich auf § 1612b BGB (früher § 1615g BGB), der dem Grunde nach bestimmt, dass ...