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Auswirkung einer GmbH-Löschung
Wenn eine GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wird, ist streitig, ob die gegen die GmbH anhängigen Zivilklagen wegen Parteiunfähigkeit der GmbH nun unzulässig sind. Das OLG München vertritt entgegen der herrschenden Rechtsprechung die Ansicht, dass die GmbH für die Zivilprozesse, in denen sie bei Löschung bereits Beklagte war, parteifähig bleibt (Urteil vom - 9 U 1817/07). Voraussetzung hierfür sei aber, dass der Kläger solvent ist.
Die Sichtweise des OLG München ist für den Kläger im Falle einer Leistungsklage i. d. R. ohne Vorteil, weil kein GmbH-Vermögen mehr besteht. Handelt es sich hingegen um eine negative Feststellungsklage mit dem Antrag festzustellen, dass der GmbH kein Anspruch gegen den Kläger zustehe, so hat der Kläger ein Interesse an der For...