Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unternehmensbewertung nach den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011
Neue Regeln schaffen Rechts- und Planungssicherheit
Seit Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum liegt der Fokus der unternehmensbezogenen Bewertungspraxis auf der steuerlichen Behandlung des Anteils- und Betriebsvermögens. Mittlerweile wurden hierzu erste praktische Erfahrungen gesammelt und in den jüngst verabschiedeten Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) vom (BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011 S. 2) sowie in den hierzu ergangenen Erbschaftsteuer-Hinweisen 2011 (ErbStH 2011) vom (BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011 S. 117) verarbeitet. Darüber hinaus wurde die Verwaltungsauffassung zu Detailfragen konkretisiert, die im Folgenden unter besonderer Berücksichtigung des sog. vereinfachten Ertragswertverfahrens dargestellt werden. Hierzu steht Ihnen in der NWB Datenbank auch das Berechnungsschema „Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen (einfaches Ertragswertverfahren)” unter NWB KAAAD-27624 zur Verfügung.
Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen (einfaches Ertragswertverfahren) NWB KAAAD-27624
I. Größere Bedeutung des gemeinen Werts
Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 vom (BGBl 2008 I S. 3018) führte neben der umfassenden No-vellierung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts (u. a. in Gestalt eines neuen...