Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer; | Vergütung des Körperschaftsteuer- erhöhungsbetrags
Das Folgendes mitgeteilt: Eine Vergütung der Körperschaftsteuererhöhungsbeträge ist bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG a. F. für alle Ausschüttungen zulässig, für die der vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes nach § 34 Abs. 9 KStG in der Fassung des UntStFG letztmals anzuwenden ist.