Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht; | Verbot von Diskriminierungen
In der Rs. C-162/00 (Beata Pokrzeptowicz-Meyer) hat der EuGH am wie folgt entschieden: (1) Art. 37 Abs. 1 erster Gedankenstrich des durch den Beschluss 93/743/Euratom, EGKS, EG des Rates und der Kommission v. im Namen der Gemeinschaft geschlossenen und genehmigten Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits, dem unmittelbare Wirkung zukommt, steht der Anwendung einer nationalen Rechtsvorschrift auf polnische Staatsangehörige entgegen, nach der die Stellen von Fremdsprachenlektoren mittels befristeter Arbeitsverträge besetzt werden können, während der Abschluss derartiger Verträge mit sonstigen Lehrkräften für besondere Aufgaben im Einzelfall durch einen sachlichen Grund g...