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Einkommensteuer; | Englischsprachkurs im Ausland
Aufwendungen für einen Englischsprachkurs im Ausland sind dann als WK nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, wenn ein vergleichbarer Kurs im Inland ebenfalls abzugsfähig wäre (, rkr., EFG 2001, 1188). •Hinweis: Im Streitfall hatten die Kl. an einer zweiwöchigen Sprachintensivausbildung in Brighton teilgenommen. Entgegen der Auffassung des FA erkannte das FG die Aufwendungen als WK an. Ausschlaggebend ist allein, ob die Aufwendungen der Reise, wäre sie unter gleichen Bedingungen im Inland durchgeführt worden, als WK abzugsfähig wären. Die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG-Vertrag) steht einer Vermutungsregelung entgegen, dass Fortbildungsveranstaltungen an üblichen Urlaubsorten in anderen Mitgliedstaaten in so erheblichem Umfang Urlaubszwecken ...