Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Allgemeines; | Abgabefrist für Steuererklärungen und Meldungen von Auslandsbeteiligungen
Für das Kalenderjahr 2001 sind die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, gesonderten oder gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG sowie die Meldungen über die Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen, Personenvereinigungen und Personengesellschaften bis zum abzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist verlängert werden (.