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Einkommensteuer | Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 EStG
Nach dem ist es ernstlich zweifelhaft, ob sich die Beteiligungsgrenze nach der im Jahr der Veräußerung geltenden Wesentlichkeitsgrenze gem. § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 richtet – und damit zurückwirkt – oder ob der Beteiligungsbegriff veranlagungszeitraumbezogen auszulegen ist, indem das Tatbestandsmerkmal „innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft wesentlich beteiligt” in § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem Veranlagungszeitraum jeweils geltenden Beteiligungsgrenze zu bestimmen ist.
Der Antragsteller veräußerte seine zum steuerlichen Privatvermögen gehörende Beteiligung an einer AG am und war zu diesem Zeitpunkt nur zu 9,22 % beteiligt, also unterhalb der 1999 eingeführten Wesentlichkeitsgrenz...BStBl 2011 II S. 86BStBl 2005 II S. 436