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Einkommensteuer | Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
Werden im Rahmen mehrerer zeitgleich abgeschlossener, korrespondierender Verträge GmbH-Anteile übertragen und deren Höhe durch eine Kapitalerhöhung auf genau 25 % reduziert, vermittelt die der Kapitalerhöhung vorgreifliche Anteilsübertragung nach dem kein wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung, wenn nach dem Gesamtvertragskonzept die mit der übertragenen Beteiligung verbundenen Rechte von vornherein nur für eine Beteiligung von genau 25 % übergehen sollten.
Die Klägerin veräußerte im Jahr 1997 zum steuerlichen Privatvermögen gehörende GmbH-Anteile. Sie war zu 25 %, also nach der Rechtslage im Jahr 1997 nicht wesentlich i. S. von § 17 EStG beteiligt. Die Besonderheit des Falls besteht darin, dass die Klägerin im Zuge einer Kette von Transaktio...