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Versicherungsvertragsrecht | Einkommensvergleich beim Verweis des Versicherten wegen Berufsunfähigkeit
Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherungsnehmers auf eine neue berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich darf auch der Erhalt von ALG I berücksichtigt werden. Ob als Maßstab der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ein Netto- oder Bruttovergleich anzuwenden ist, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls, da die individuellen bisherigen Lebensumstände gesichert sein sollen. Die Berechnungsmethode muss daher die zu vergleichenden Lebenssituationen zutreffend abbilden. Erst im Anschluss ist Platz für die Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB und die Anwendung des sog. Günstigkeitsprinzips.