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Die Honorarvereinbarung
Einige Handreichungen für junge Berufsträger
Der Abschluss einer Honorarvereinbarung stellt nicht nur für junge Steuerberater, sondern auch für langjährige Berufsträger eine Herausforderung dar, insbesondere dann, wenn ein über die gesetzliche Vergütung hinausgehendes oder ein Honorar für vereinbare Tätigkeiten festgelegt werden soll. Oft besteht – zumindest bei mangelnder Übung – mit dem Abschluss von Honorarvereinbarungen eine gewisse Scheu, für die eigene Tätigkeit ein die gesetzlichen Gebühren übersteigendes Honorar zu verlangen und gegenüber dem Mandanten auch durchzusetzen. Aber auch dann, wenn mit dem Mandanten eine innerhalb der Rahmensätze der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) liegende Vergütung vereinbart werden soll, gilt es einige Punkte zu beachten. So lassen sich letztlich Honorarvereinbarungen in einem ersten Schritt danach unterscheiden, ob die zu vergütende Tätigkeit zu den Vorbehaltsaufgaben gem. § 33 StBerG gehört, für die Vorschriften der StBGebV gelten, oder ob es sich um eine vereinbare Tätigkeit nach § 57 Abs. 3 StBerG handelt, für die beim Abschluss von Honorarvereinbarungen die Vorschriften des BGB gelten. Gilt die StBGebV, ist zu differenzieren, ob eine Vergütung innerhalb der Grenzen der StBGebV vertraglich fe...