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DStV nimmt zum Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression Stellung
In seiner [i]DStV, Stellungnahme S 03/12Stellungnahme S 03/12 begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) den Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression. Er regt gleichzeitig an, die bislang in zwei Schritten zum und geplanten Neuregelungen bereits in voller Höhe zum in Kraft treten zu lassen, da der Grundfreibetrag bereits im Jahr 2012 nur noch knapp über dem steuerfrei zu stellenden Existenzminimum liege und zugleich spätestens seit 2011 die kalte Progression wieder in Gänze wirke.
Am [i]Gesetzentwurf befindet sich in den Ausschüssen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Der Bundesrat hatte seine Zustimmung zum Gesetzentwurf unter Verweis auf die damit einhergehende Zusatzbelastung für die Länder und Gemeinden noch im Februar dieses Jahres verweigert. Infolge der ersten Lesung im Bundestag am wurde nunmehr die Überweisung des Gesetzentwurfs an die Ausschüsse beschlossen.