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SteuerStud Nr. 4 vom Seite 218

Neuerungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sowie das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Dirk Eisele

Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz kommt auch nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform zum nicht zur Ruhe. Hatte das maßgebliche Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom bereits erste Korrekturen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom sowie durch das Jahressteuergesetz 2010 vom erfahren, gehen weitere Anpassungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts auf das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom sowie das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom zurück. Der folgende Beitrag widmet sich diesen Änderungen unter Einbindung des einschlägigen Bewertungsrechts.

I. Steuervereinfachungsgesetz 2011

1. Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz

Die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch das StVereinfG 2011 betreffen den Komplex des Verschonungsinstrumentariums für begünstigungsfähiges Unternehmensvermögen. Der erbschaft- und schenkungsteuerliche Erwerb von Betriebsvermögen, Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie qualifizierten Anteilen an Kapitalgesellschaften ist unter den in §§ 13a, 13b ErbStG beschriebenen Voraussetzungen begünstigt, und zwar mittels Verschonungsabschlag von 85 % ( Regelverschonung) oder gar – unter deutlich restriktiveren Bedingungen – mittels Verschonungsabschlag von

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