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Betriebsaufgabe
Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht
Sachverhalt
Bis zum betrieb der 56-jährige A einen „Backshop” auf der Brandenburger Straße im Zentrum Potsdams. In dem in seinem Eigentum stehenden Ladenlokal verkaufte er diverse Backwaren, die sich die Kunden selbst aus einfachen, standardisierten Regalen nehmen konnten. Die Backwaren bezog er als Fertigprodukte von einer Großbäckerei und erhitzte sie vor dem Verkauf in einem Nebenraum des „Backshops” in im Fachhandel jederzeit kurzfristig beschaffbaren Backöfen. Da A sich nach einigen erfolgreichen Jahren im „Backshop” nun seinen Traum, ein Café in Mallorca zu eröffnen, verwirklichen will, veräußerte er mit Wirkung vom den gesamten Warenbestand sowie die Ladeneinrichtung des Backshops samt Selbstbedienungsregalen und Backöfen an B, der den „Backshop” seitdem weiter betreibt. Das Ladenlokal verblieb jedoch im Eigentum des A und wurde ab dem für die Dauer von drei Jahren an B verpachtet. Gemäß dem Pachtvertrag verlängert sich das Pachtverhältnis stets um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor dem Ende des Pachtverhältnisses die Kündigung erklärt wird. Darüber hinaus räumte A dem B unter Beachtung der gesetzlichen...