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China; | Gesetzentwurf zu deutsch-chinesischem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit
Das Bundeskabinett hat am 25. 7. 2001 den Gesetzentwurf zu dem Abkommen v. 30. 6. 2000 zwischen Deutschland und der VR China über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie und Technik verabschiedet. Das Abkommen berücksichtigt Veränderungen in der Wirtschaftsverfassung der VR China, die als Folge des Transformationsprozesses seit 1979 eingetreten sind. Das Abkommen verbessert die Rahmenbedingungen für zahlreiche Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit u. a. in den Bereichen Technologietransfer, gemeinsame Forschung, Entwicklung und Produktion von Gütern, Industrieanlagengeschäfte, Austausch von Experten, Kooperation im Dienstleistungsbereich. Erstmals wird das Niederlassungsrecht für Firmen eines Landes im jeweils anderen Land anerkannt. Die mehr als 2 000 deutschen ...