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NWB Nr. 13 vom Beilage Seite 28

Beseitigung einer Pensionszusage wegen Unwirksamkeit

Was geht wann, wie und mit welchen Folgen

Kerstin Grundmann

Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 13/2012.

Viele Kapitalgesellschaften bedauern heute, ihren Gesellschafter-Geschäftsführern in früheren Jahren Pensionszusagen erteilt zu haben. Denn es hat sich herausgestellt, dass die Steuerspareffekte aus der Zusage nicht so überragend waren, wie zunächst angenommen, die Zusage nicht als Altersvorsorge taugt und sich mitunter als Verkaufshindernis bei einer Veräußerung der GmbH-Anteile erweist. Leider ist die steuerschonende Entfernung einer bestehenden Pensionszusage aus der Bilanz nicht einfach. Praktischer wäre es in diesem Fall, wenn sich die Pensionszusage als unwirksam erweisen würde und die Rückstellung ausgebucht werden könnte. Dieser Beitrag zeigt auf, wann es geht, wie es geht und welche Folgen sich genau ergeben.

I. Rechtsfolgen einer unwirksamen Pensionszusage

[i]Gefahr der Versteuerung auf privater Ebene bei Abfindung oder VerzichtZunächst sollte man sich die Rechtsfolgen verdeutlichen, die sich aus einer unwirksamen Pensionszusage ergeben. Nur wenn diese erträglicher sind, als die Rechtsfolgen alternativer Gestaltungen, lohnt es sich, die Unwirksamkeit einer Pensionszusage aufzudecken. Alternative Gestaltungen wie Abfindu...

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