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Steuersparmodell Organschaft
Steuerfreies Durchreichen ausländischer Gewinne an deutsche Gesellschafter halbiert Steuerbelastung
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage zu NWB Heft 13/2012.
Die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen einiger europäischer Länder lassen sich durch grenzüberschreitende Unternehmensplanungen auch von deutschen Unternehmen nutzen. Bei entsprechender Gestaltung mit dem Organträgermodell werden die ausländischen Betriebsstättengewinne im Ausland versteuert und aufgrund des jeweiligen DBA in Deutschland von einer Besteuerung freigestellt. Im Ergebnis zahlen die deutschen Unternehmer auf die vereinnahmten Gewinne der ausländischen Tochter in Deutschland keine Steuern. Bei dem Organträgermodell wird die in Deutschland zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft bzw. natürlichen Person mögliche Form der steuerlichen Organschaft genutzt.
I. Voraussetzungen und Umsetzung des Modells
Im Folgenden [i]Organträgermodell am Beispiel Österreichwird das Organträgermodell am Beispiel Österreich dargestellt. Österreich hat mit einem einheitlichen Steuersatz für Körperschaften von 25 % (Gewerbesteuer fällt nicht an) eine der niedrigsten Unternehmensbesteuerungen innerhalb der EU. Profitieren können von diesem niedrigen Besteuerungsniveau auch deu...