Geringere Mineralölsteuervergütung für KWK-Anlage bei
reparaturbedingter kurzfristiger Verwendung von Erdgas nur zum Heizen
Maßgeblichkeit der konkreten Verwendung zur gleichzeitigen Erzeugung von
Strom und Wärme
Leitsatz
1. Für Erdgas, dass während der
Abschaltung der Dampfturbine einer Anlage der Kraft-Wärme-Kopplung aufgrund von
Reparaturen oder Revisionsarbeiten für das Zusatzfeuer des Abhitzkessels und
damit nicht unmittelbar zum gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom
verwendet wird, kann lediglich eine Vergütung von Mineralösteuer gem.
§ 25
Abs. 3a Nr. 3.2 MinöStG gewährt werden.
2. Dem steht nicht entgegen, dass bei
regulärem Betrieb der Anlage auch das Zusatzfeuer des Abhitzekessels der
gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme dient und die Abschaltung nicht
zum Absinken des Jahresnutzungsgrads unter 70 % geführt hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAE-04666
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.06.2011 - 2 K 741/06
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