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Schweiz; | Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Das am 7. 12. 2001 paraphierte Protokoll zur Änderung des DBA sieht vor, dass von Gesellschaften vereinnahmte Dividenden aus maßgeblichen Beteiligungen (20 %) mit Fälligkeit am oder nach dem 1. 1. 2002 vollständig von der Quellensteuer entlastet werden (in naher Zukunft erfolgt die Entlastung an der Quelle), wobei qualifizierende Dividenden mit Fälligkeiten bis zum 31. 12. 2001 weiterhin einer nicht rückforderbaren Quellensteuer von 5 % unterliegen. Eine erweiterte Amtshilfe bei Steuerbetrug ist vorgesehen (materiell ähnliche Bestimmungen wie im DBA-USA).