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Polen; | ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Computerverkauf an Bildungseinrichtungen
Lt. einer am in Kraft getretenen Novelle zum Gesetz über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen sowie über die Akzisesteuer (GBl Nr. 80/2001 und 95/2001) gilt befristet bis zum auf den Verkauf von Computern inkl. Server, Drucker, Scanner und Datenübertragungseinrichtungen an Schulen und Vorschulen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 3 %. In Polen werden neben dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 22 % die ermäßigten Sätze von 7 % und 3 % angewandt.