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StuB Nr. 6 vom Seite 236

Bewertung bei der Umwidmung von Umlauf- in Anlagevermögen

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Am erwirbt die U GmbH für 1 Mio € lang laufende Anleihen. Der Zinssatz der Wertpapiere beträgt 6 %. Die U GmbH spekuliert auf einen deutlichen Rückgang der Marktzinsen in 02 und möchte die daraus erwarteten Kursgewinne der Wertpapiere realisieren. Sie erfasst die Wertpapiere per daher im Umlaufvermögen.

Tatsächlich steigen die Marktzinsen bereits im ersten Halbjahr 02 kräftig. Als Folge sinkt der Kurs der Wertpapiere um 20 % und erholt sich bis zum Jahresende nicht. Die Geschäftsführung beschließt deshalb am formell eine Änderung des Verwendungszwecks der Wertpapiere. Diese sollen nun bis zur Fälligkeit gehalten und deshalb per im Anlagevermögen ausgewiesen werden.

Eine außerplanmäßige Abschreibung (um 0,2 Mio €) unterbleibt wegen des vorübergehenden Charakters der Wertminderung .

II. Fragestellung

Können die Wertpapiere unter der Prämisse einer nur vorübergehenden Wertminderung im Jahresabschluss 02 mit 1 Mio € bilanziert werden?

III. Lösungshinweise

1. Abgrenzung von Umlauf- und Anlagevermögen

Als Anlagevermögen definiert § 247 Abs. 2 HGB Gegenstände, „die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen”. Entscheidend ist danach die Zweckbestimmung

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