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Umsatzsteuer; | Nachzahlungszinsen zur USt EG-rechtswidrig?
Die Erhebung von Nachzahlungszinsen zur USt verstößt nicht gegen EG-Recht (Niedersächs. , EFG 2001, 1413; v. - 5 K 274/01, EFG 2001, 1414). •Hinweis: Nach Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, Abgaben auf Versicherungsverträge, auf Spiele und Wetten, Verbrauchsteuern, Grunderwerbsteuer sowie ganz allgemein alle Steuern, Abgaben und Gebühren, die nicht den Charakter von USt haben, beizubehalten oder einzuführen. Art. 33 Abs. 1 begründet — im Umkehrschluss — ein Verbot umsatzsteuerähnlicher Abgaben. Dies sind Abgaben, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr so belasten, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist. Das jedoch trifft für die streitigen Nachzahlungszinsen nicht zu. Sie knüpfen ausschließlich an die verspätete Steuerfestsetzung an. Es wird kein Mehrwert ...