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BFH 18.07.2001 I R 70/00, IWB 24/2001
Steuerrecht; | Abzugsbeschränkungen für ausländische Verluste
(1) Sowohl der Handel mit Grundstücken als auch derjenige mit Rechten unterfallen nicht dem Begriff ”Lieferung von Waren” i. S. des § 5 Satz 1 AIG. (2) ”Gewerbliche Leistungen” i. S. des § 5 Satz 1 AIG können nur solche Leistungen sein, die nicht ”Lieferungen” sind ().