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Steuerrecht; | Wohnungseigentumsverwalter
In der Rs. C-267/99 hat der EuGH am wie folgt entschieden: Es obliegt jedem Mitgliedstaat unter Beachtung des Grundsatzes der Mehrwertsteuerneutralität die Umsätze zu bestimmen und zu definieren, auf die bis zum ein ermäßigter Steuersatz nach Art. 12 Abs. 4 der 6. MwSt-Richtlinie anwendbar war und seit dem ein ermäßigter Steuersatz nach Art. 28 Abs. 2 Buchst. e dieser Richtlinie i. d. F. der Richtlinie 92/77/EWG des Rates v. zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388 (Annäherung der MwSt-Sätze) anwendbar ist. Die in Anhang F Nr. 2 der 6. MwSt-Richtlinie erwähnten freien Berufe sind Tätigkeiten, die ausgesprochen intellektuellen Charakter haben, eine hohe Qualifikation verlangen und gewöhnlich einer genauen und strengen berufsständischen R...