Beschwerdefähigkeit der Frage der Umsatzsteuererstattung für den Kostenerstattungsanspruch bei erneutet Festsetzung nach Maßgabe der abgeänderten Grundentscheidung
Gesetze: § 567 Abs 2 ZPO
Instanzenzug: OLG Frankfurt Az: 12 W 134/08vorgehend LG Darmstadt Az: 1 O 281/08
Gründe
1Die Kostengrundentscheidung des vorläufig vollstreckbaren auf welcher die teilweise angefochtene Kostenfestsetzung vom beruht, ist durch den mit Beschluss vom gerichtlich bestätigten Anwaltsvergleich zweiter Instanz überholt. Die ergangene Kostenfestsetzung kann deshalb keinen Bestand haben (vgl. , NJW-RR 2007, 784 Rn. 3). In dieser Lage sind bei anhängiger Rechtsbeschwerde die ergangenen Entscheidungen zur Klarstellung aufzuheben (BGH, aaO Rn. 5). Die Kosten des Beschwerderechtszuges fallen dem Beklagten als dem Antragsteller des Festsetzungsverfahrens zur Last (BGH, aaO Rn. 6).
2Der Senat weist darauf hin, dass die derzeit umstrittene Frage der Umsatzsteuererstattung für den Kostenerstattungsanspruch des Beklagten bei erneuter Festsetzung nach Maßgabe der abgeänderten Grundentscheidung voraussichtlich nach § 567 Abs. 2 ZPO nicht mehr beschwerdefähig sein wird.
Kayser Raebel Lohmann
Pape Möhring
Fundstelle(n):
TAAAE-04043