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Mazedonien; | Gesetz über Verbrauchsteuern
Das Gesetz (s. Amtsblatt Nr. 32/2001) regelt die Verbrauchsteuern (Akzisen), die ab dem 1. 7. 2001 direkt oder indirekt auf den Verbrauch von Mineralöl, Benzin inkl. Flugbenzin, Dieselkraftstoff, Flüssiggas, Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, Heizöl, von Alkohol und alkoholischen Getränken sowie von Tabakwaren zu entrichten sind. Für Mineralöl festgelegter Tarifgruppen gilt eine Proportionalsteuer von 10 % des Verkaufspreises ohne Umsatzsteuer. Bei Alkohol und alkoholischen Getränken werden die Verbrauchsteuern als sorten- und reinalkoholgehaltsabhängige Beträge, bei Tabakerzeugnissen als preis- und mengenbezogene Anteile erhoben. Bei alkoholischen Getränken und Tabakwaren sind Steuerbanderolen vorgeschrieben. Bei Verstößen gegen das o. g. Gesetz können Geldbußen bis zu 300 0...