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Energiesteuerbefreiung in der kommerziellen Luftfahrt
und vom 21. 12. 2011 - Rs. C-250/10
Der EuGH hatte sich jüngst in zwei Verfahren mit der Auslegung des Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG vom zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom auseinanderzusetzen. Bereits Ende 2009 beschloss der BFH fünf Fragen im Zusammenhang mit der Energiesteuerbefreiung im Bereich der unternehmerischen Nutzung von Flugzeugen (Firmenjets) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen (Rs. C-79/10, Systeme Helmholz GmbH NWB PAAAE-00706). Das zweite Verfahren beruht auf einem Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf, das zu entscheiden hat, ob ein Vercharterer Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG geltend machen kann.
I. Hintergrund
[i]Geringere Flugbenzinbesteuerung außer für PrivatfliegerDie Richtlinie 2003/96/EG soll ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes ermöglichen, indem sie Wettbewerbsverzerrungen zwischen Mineralölen und anderen Energieerzeugnissen verringert. Der Art. 14 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie sieht daneben eine Steuerentlastung von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff im Rahmen der Luftfahrt vor – mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Luftfahrt...