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BMF 23.08.2001 , IWB 17/2001

Staat und Verwaltung; | verstärkte Bargeldkontrollen beim Grenzübergang

Laut Mitteilung des werden in Verbindung mit der Einführung des Euro zum in 12 Mitgliedstaaten verstärkte Bargeldkontrollen durch die Zollverwaltung und den Bundesgrenzschutz vorgenommen. Dadurch sollen zum Zwecke der Geldwäsche verbrachte Zahlungsmittel sichergestellt und den Straftätern entzogen, zusätzliche Informationen über zum Zwecke der Geldwäsche durchgeführte grenzüberschreitende Bargeldbewegungen gewonnen sowie weitere Ermittlungsansätze für die Strafverfolgungsbehörden erreicht werden.

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